Gesundheitsuntersuchung
Die Gesundheitsuntersuchung steht allen gesetzlich versicherten Patienten ab dem 35. Lebensjahr (bisher alle 2 Jahre, in Zukunft alle 3 Jahre) zu. Sie beinhaltet eine ausführliche Anamneseerhebung, eine gründliche körperliche Untersuchung und zusätzlich ist eine Laboruntersuchung mit Blutzucker, Blutfettwerten und eine Urin-Untersuchung inbegriffen.
Der Gedanke hinter dieser Untersuchung ist, dass chronische Erkrankungen der verschiedenen Organsysteme rasch diagnostiziert und damit gut behandelt werden können. In einem ausführlichen Gespräch findet die Einordnung des Risikoprofiles in Bezug auf Herz-Kreislauf-Erkrankungen und mögliche chronische Folgeschäden statt.
NEU: Jugendliche ab dem 17. Lebensjahr haben Anspruch auf eine modifizierte Gesundheitsuntersuchung zur Abklärung eines Risikos in Bezug auf chronische Erkrankungen (Bluthochdruck, Zuckerkrankheit, etc.). Sie beinhaltet eine ausführliche Anamneseerhebung und eine gründliche körperliche Untersuchung. Im Anschluß erfolgt ein ausführliches Beratungsgespräch.